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Abriss oder nicht? Köln diskutiert...


 
 

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Mut Zu Kultur. Inhalt vor Fassade - Bürgerbegehren zum Kölner Schauspielhaus!

Am 26. Januar 2010 startete in Köln die erste Stufe eines Bürgerbegehrens gegen den vom Kölner Stadtrat am 17. Dezember 2009 mit 35 von 90 Stimmen beschlossenen Abriss des traditionsreichen Schauspielhauses und der direkt benachbarten Opernterrassen von Wilhelm Riphahn. Bis zum 10. März 2010 werden nun Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern mit Erstwohnsitz in Köln gesammelt. Sollten die erforderlichen 23.476 erreicht werden, muss sich der Rat der Stadt mit dem Anliegen der Bürger erneut beschäftigen. Das Bürgerbegehren gemäß § 26 der Gemeindeordnung NRW wird initiiert von der Initiative Mut Zu Kultur. Inhalt vor Fassade, die von prominenten Kulturschaffenden aus Köln und weit darüber hinaus unterstützt wird. Nach Ansicht der Initiative können anstatt der Errichtung eines bereits „abgespeckten“ Neubaus bei einer Renovierung des Baus rund 100 Millionen Euro eingespart werden. Für den Neubau des Schauspielhauses und die Sanierung der Oper, im Volksmund das Riphahnsche Ägyptische Grabmal genannt, wurde vom Stadtrat ein Kostendeckel von 295 Millionen Euro beschlossen. Die Stadt schätzt die Kosten für eine Sanierung von Oper und Schauspielhaus auf 257 Millionen Euro, die Initiative Mut Zu Kultur dagegen auf 180 Millionen Euro.

Zu den Unterstützern zählen unter anderem Jürgen Flimm, Intendant des Kölner Schauspielhauses von 1979 bis 1985 und designierter Intendant der Berliner Staatsoper, der sich im Kölner Stadt-Anzeiger vehement für den Erhalt des Schauspielhauses und der Opernterrassen einsetzt. „Wer sagt, es sei billiger, neu zu bauen, argumentiert gegen die Geschichte der Menschheit“, so Flimm. Zu den weiteren prominenten Unterstützern gegen den Schauspielhausabriss zählen der ehemalige leitende Stadtkonservator, Ulrich Krings, und der Architekt von Kölner Philharmonie und Museum Ludwig, Peter Bussmann. Krings verweist im Kölner Stadt-Anzeiger darauf, dass „in der Riphahnschen Planentwicklung die Gebäude aufeinander abgestimmt entstanden seien.“ Zur Kritik an einem Neubau hat auch der ungenügende Architekturentwurf des neuen Schauspielhauses beigetragen. In der nun aufgeladenen hitzigen Diskussion mit einer Vielzahl von Leserbriefen in den Kölner Lokalzeitungen wird insbesondere von Schauspielern des Schauspielhauses aber darauf verwiesen, dass auf einer Personalversammlung im Dezember 2009 ein Neubau deutlich favorisiert wurde. Und der Intendant der Kölner Oper, Uwe Eric Laufenberg, warnte am 29. Januar 2010 die Bürgerinnen der Bürger der Domstadt in einem offenen Brief vor den Folgen eines erfolgreichen Bürgerbegehrens. Ihm angeschlossen haben sich der geschäftsführende Direktor der Kölner Bühnen, Patrick Wasserbauer, und der Leiter des Projektbüros Sanierung/Neubau, Andreas Fischer. Sie verweisen darauf, dass ein nun seit sieben Jahre dauernder demokratischer Prozess der gültigen Entscheidung eines Neubaus des Schauspielhauses voraus gegangen sei. In ihrem offenen Brief warnen sie vor einem „nicht steuerbaren Ausnahmezustand, für den mindestens weitere zehn Jahre zu veranschlagen wären: Bis mindestens 2020 in Ersatzspielstätten - mit zusätzlich entstehenden Kosten - oder einem Ende des Spielbetriebs.“

Der aufmerksame Zeitgenosse fragt sich aber, warum engagierte Bürgerinnen und Bürger der Domstadt nicht früher aktiv geworden sind. Denn die Debatte währt ja schon gute sechs Jahre. Man darf gespannt sein, wie die Kölner vor einem unmittelbar drohenden Haushaltssicherungskonzept entscheiden werden.
Thomas Schulte im Walde

 

Nachfolgend die Stellungnahme der Bühnen der Stadt Köln zur aktuellen Diskussion:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln,

im Zusammenhang mit den Bauplänen für den Offenbachplatz und der nun entstandenen Initiative für ein Bürgerbegehren sind wir an einer Versachlichung der Diskussion unter Einbeziehung konkreter Daten und Fakten interessiert.

Dem momentan gültigen Entwurf des Architektenteams JSWD/Chaix&Morel, der eine Sanierung der Oper und einen Neubau für das Schauspiel vorsieht, ist ein langer demokratischer Prozess vorausgegangen.

Würde man sich zum jetzigen Zeitpunkt, nach insgesamt sieben Jahren des Vorlaufs, im Sinne des angestrebten Bürgerbegehrens dazu entschließen, diese Planungsergebnisse aufzuheben, würde dies bis zur Erreichung des gewünschten Ziels auf demokratischem Wege erneut eine mehrjährige Phase von Ausschreibungen, Wettbewerbsvorschlägen und Ratsbeschlüssen notwendig machen.

Man kann die Länge solcher Verfahren an den Stationen ablesen, die für den aktuellen Stand benötigt wurden und die Sie am Ende des Briefes nachverfolgen können.

Wir geben zu bedenken: Das im Jahr 1958 eröffnete Opernhaus ist noch nie saniert worden. Es entspricht in keiner Hinsicht mehr den heutigen Sicherheitsbedingungen und dem erforderlichen technischen Standard.

Das Schauspielhaus war bislang in logistischer Hinsicht immer nur ein Anhang des Opernhauses; das heißt, es verfügt bis zum heutigen Tag über keine eigenen Probebühnen, keine Hinter -oder Seitenbühnen, keine eigenen Lagermöglichkeiten etc.

Eine bloße Sanierung des Schauspielhauses würde bedeuten, diesen Stand des Jahres 1960 auf unbegrenzte Zeit festzuschreiben.

Der Neubau eines Schauspielhauses hingegen würde keineswegs – wie nun hin und wieder zu hören – einen „Abbau der Kunst zugunsten einer bloßen Hülle“ bedeuten, sondern dem Theater neue Möglichkeiten verschaffen.

Eine Aufhebung des im Dezember 2009 gefassten Ratsbeschlusses mit dem Ziel, das alte Schauspielhaus zu „erhalten“, würde die Bühnen der Stadt Köln unweigerlich in einen nicht steuerbaren Ausnahmezustand versetzen, für den – analog der unten aufgeführten Zeitleiste – mindestens weitere 10 Jahre zu veranschlagen wären.

Das würde bedeuten: Bis mindestens 2020 (!) in Ersatzspielstätten - mit zusätzlich entstehenden Kosten! - oder Ende des Spielbetriebs.

Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir bitten Sie, sich alle Fakten bewusst zu machen, und plädieren unsererseits für eine Ausführung der bisherigen Planungen im Sinne einer Sanierung der Oper und eines Neubaus für das Schauspiel.

Chronologie der Ereignisse , die zum jetzigen Stand Sanierung der Oper und Neubau Schauspielhaus führten.

2002 bis 2003 Erstellung einer umfangreichen Machbarkeitsstudie über verschiedene Sanierungsvarianten durch Gerling und Arendt.

Die Empfehlung war die sogenannte “Vollversion“, also mit Balletträumen, Orchesterproberaum und den Dekorationswerkstätten vor Ort.

Darauf erfolgte eine ausführliche politische und öffentliche Diskussion über alle denkbaren Varianten; von der Sanierung des Riphahn-Ensembles bis hin zum kompletten Neubau von Oper und Schauspiel.

2005 wurde Gerling und Arendt mit einem Zusatzgutachten beauftragt,

um die Variante „Sanierung der Oper und Neubau des Schauspielhauses“ zu untersuchen.

Dieses Gutachten kam im Januar 2006 dann zu dem Fazit:

„Diese Variante ist jedoch auch aus den unterschiedlichsten Anforderungen heraus die optimalste Lösung:

- Denkmalschutz: Erhalt eines der wichtigsten Gebäude in Köln aus der Nachkriegszeit (Restaurationszeit)

- Städtebau: Setzung neuer städtebaulicher Akzente durch moderne Architektur (Wettbewerb), Aufwertung Offenbachplatz und Umgebung

- Betriebsicherheit: Klar getrennte Logistik für Oper und Schauspiel für störungsfreien Betrieb bei höchstmöglicher Sicherheit durch redundante Vernetzung

- Optimierung Betriebsgrößen: Das alte Schauspielhaus ist mit über 900 Sitzplätzen und einer Raumtiefe von 30 Metern zu groß.

- Personal- und ressourcenschonendes Bauen:

Großzügige Bühnenflächen mit ausreichend Nebenflächen / Lager ermöglichen einen hochwertigen Spielbetrieb mit wenig Personal. Die intensive Vernetzung des gesamten Betriebs ermöglicht einen reibungsarmen, schnellen und effektiven Ablauf von der Konzeption bis zur Uraufführung.

Die vorliegende Variante nimmt eine Sonderstellung ein, da die nicht gelösten Probleme der anderen Varianten beseitigt werden. (Unbefriedigende Anlieferung Schauspielhausbühne / nur minimal erweiterbare Bühnenflächen im Schauspielhaus) Der Gutachter empfiehlt daher dem Betreiber die Umsetzung der Variante 4, Vollversion mit Neubau Schauspiel.“ Daraufhin kam es zu einem Ratsbeschluss im Juni 2006, der die Vorbereitung eines Wettbewerbs zur Realisierung der Sanierung Opernhaus (Vollversion mit Optionen) und Neubau des Schauspielhauses zum Inhalt hatte.

Hierfür wurde ein Raum- und Funktionsprogramms durch das Büro von Prof. Stephan Rolfes (itv - Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Theater- und Veranstaltungstechnik) erstellt.

Erste Fassung Anfang 2007, Fertigstellung nach Überarbeitung im Januar 2008.

Mit dem Ratsbeschluss vom November 2007 wurde die Auslobung des Architektur - Wettbewerbs beauftragt.

Am 22.2. 2008 wurde der Wettbewerb ausgeschrieben, am 26.5.2008 war die Abgabe der Ergebnisse,

Am 26./27. 6. 2008 tagte das Preisgericht, das Votum der Jury war übrigens einstimmig.

Am 28.8.2008 gab es den Weiterplanungsbeschluss für den Gewinner – Entwurf.

Im Juni 2009 wurde wegen der Kostenexplosion nach der Vorplanung ein Planungs-Stopp erteilt. Es folgte die Untersuchung verschiedener Varianten.

Am 17. Dezember 2009 beauftragte der Rat der Stadt die Bühnen mit der Weiterführung der Planung in der bekannten Variante.

Im Juli 2010 werden die Bühnen aus ihren Häusern ausziehen um den Bauleuten Platz zu machen.

Im Moment ist die Wiedereröffnung der sanierten Oper und die Eröffnung des neuen Schauspielhauses für 2014 vorgesehen.

Dieses Verfahren hatte also am Ende eine Laufzeit von 11 Jahren!